Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
435
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VI,

Rirchenhandel in den gemeinen Herrschaften»Vorn Jahr 1705. u. s.

Zu Zihischlacht bey Sitterdorf, im obern Thungäu, in einer ganz reformirten Gemeinde, über^ 80 Mann stark, befand sich eine Rapelle mit einem

unbekleideten Altar und feinen Rirchengm. Um die-ses in seinen Gewalt zu bringen, machte der da-malige, katholische Gerichtsherr, Alb. Ant. vonHallwyi, Dohmherr von Ronstanz und Eichstadt,den Einwohnern ganz »»vermuthet den Vorschlag,sie sollten vier reformirte, und er hingegen zweenkatholische Bürger anzunehmen befugt seyn. Zu-gleich behauptete er, daß ihm e wie andern Gerichts-Herren im Jahr 1698.) die halbe Stimme an ih-rer Gemeine dergestalt zukomme, daß, wenn eineinziger Gemeindsgenoß seiner Meinung beypflichte-alsdenn die Mehrheit auf seiner Geile seyn sollte»Auf einen so befremdenden Vorschlag wußten die! guten Leute aus dem Stegreif keine Antwort zu! finden; bestürzt und stillschweigend giengen sie aus-§ einander. Das Stillschweigen erklärte der Gerichts-I Herr als Einwilligung. Räch eingeholtem Rath aber1 liessen die Einwohner durch einen Ausschuß um Vor-! Weisung der Briefe und Siegel für seine vermein-! ten Rechte ersuchen. Voll Unwillen wendte er sichan den Thurgäuischm Landvogt, und dieserverurthcilke die Einwohner zur Unterwerfung ge-gen den Gerichtsherrn. Schon im Jahr 1674.hatte das Kloster Fischingen wegen Lommis ähn-liche Forderungen gemacht, damit aber nicht «mvorr