... 4ZZ
zur Ausbreitung ihrer Religion in der Gegend oirc»Ilmregum behilflich seyn möchte. Wirklich schriebhierüber der Pabst unterm go. Christm. 1705. an dieV. katholischen Kantone, und forderte sie auf/ ihmdurch den Kardinal Spada ihre nähern und eigent-lichen Gedanken zu eröffnen. *)
VIII.
Vertrag zwischen Venedig und den beydenersten Ranronen.
Im Jahr 1705 — 1706.
Zwischen den beyden ersten Kantone«/ Zürichund Lern / und der Republik Venedig, war schonim Jahr 1615. ein Freundschaftsvertrag auf be-stimmte Jahre errichtet / und hernach in den Jah-ren 1648 und 1658. erneuert worden. Nunmehrsollte dieser Vertrag im Jahr 1705. neues Lebenbekommen. Im Namen der Venetianer erschienvendramino Bianchi auf einer Tagleistung zuArau. Schon war das ganze Geschäft aufRatifica-tion hin zu Stande gekommen. Der Vertrag vomJahr 1658. wurde zum Grunde gelegt. Die Haupt-puncte/ die erläutert oder abgeändert wurden/ sindfolgende: Die Venezianer sollen 4002 Mann fürZwey Regimenter anwerben mögen. Wenn derOberist von der einen Stadt ist/ so soll der Oberist-Lieutenant von der andern Stadt seyn. JedemHauptmann soll die Republik vor der Abreise yzzspanische Duplonen bezahlen. Nach verstrichenem
ciemem XI. Lx, L Lrev. 1. r. S« 2 gr«