440
Jahr werden für den Monat zo abgezogen, und derRepublik zurückgestellt. Die Regimenter soll sie zumwenigsten drey Jahre in Diensten behalten. Fürjede Kompagnie bezahlt sie monatlich zzz spanischeDuplonen, dem Oberist 145. Bey Kricgcsgefahrin ihrem eigenen Schosse dürfen die Kantone dirTruppen nach Hause berufen. Die Rekrouten wer-den aus ihrem eignen Gebiete gezogen. Nach ei-!ner Schlacht oder Seuche, die viel Volkes wegfres-sen , soll ein Hauptmann gleichwol noch zween Mo-nate lang nach der Liste der leztcn Musterung bezahltwerden; mit ihren Soldaten sollen sie freye Reli-gionsübung genießen. Die Hauptleute sollen regie-rungsfähige Bürger aus beyden Städten seyn; dirUnteroffiziers sollen von den Hauptleuten aus der.selben -Kanton ernennt und zur jährlichen Pensionjedem Kanton 74 spanische Duplonen bestimmt wer-den. Jeder Theil verpflichtet sich zur Auslieferungder rebellischen Unterthanen des andern.
Dieser Vertrag fand einigen Wiederstand, theils 'von dem französischen Lottschafter, theils von denAantonen. Zur Hintertreibung desselben bedientesich jener erstlich heimlicher -Wege, hernach erklärteer sich öffentlich dagegen. Den Städten Zürich undBern stellte er vor, daß die Capitulation weit ge-ringer sey , als seines Königs; er beschwehrte sich/daß man den Denetianern Werbungen gestatte, undselbige seinem Hofe verweigere. Wenig indeß achte-ren die Züricher und Denier seine Vorwürfe undDräuungen. Größeres Bedenken erweckte bey ih-nen die dießmalige, gefährliche Lage von Venedig,puud umhex von den Flammen des Krieges umge-
n
st
dl
ft
b.
dl
dl
VCA
Vmmjvjrid!nbEsistu
n
si
u
t!
d