gen, das Geschäft in die Lange gezogen; zugleichzeigten sie, daß der venetianische Vertrag sehr wo!neben der österreichischen Erbvereinigung bestehe.In der llelaricms clell' LIveria bekennt Lianchi,daß die gegebene Hoffnung einer Volkeswerbunzseiner Unterhandlung sowol in Pündten als bey denKantonen den größten Nachdruck verschafft habe.Nichts destoweniger hatte diese Werbung keinenFortgang; sogleich nach Beendigung des Bundes«geschaftes nämlich änderte sich das System in Jta«lien, und Venedig bedurfte keiner Vermehrung duTruppen.
IX.
Streit zwischen Bern und dem Bischof;« Basel,wegen des Münsterthals.
Vom Jahr 170Z — 1711.
Im Jahr 170;. forderte der B-schof von Basel!in dem Münsterthal die Huldigung. Vor Ab«legung des Eides behielt der Landelier dem Volkdas Gchuyrecht mit Lern vor. Ungeachtet dieserVorbehalt immer üblich war, so verlangte der Bi«schof gleichwol eine unbedingte Huldigung < We«gen seiner Einwendungen entsezte er den Bandelickseines Amts, und belegte ihn mit beträchtlicher Geld»busse. Dieser beklagte sich hierüber zu Lern. DonBern kam eine Gesandschaft an den Bischof, uniihn vor unrechtmäßigen Neuerungen zu warnen.Die Warnung blieb nicht allein fruchtlos, sondernder Sischof drückte, mit Hintansetzung der Freftheltt-driefe, die Mnnsterthaler mit allerley neuen,beschwerlichen Auflagen. Bern schickte i;oo Mann