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mandie. Die Unterzeichnungen werden verboten»De la Chena wendete ein, daß ohne dieselben dieVortrage des einzelnen Bürgers kein Gewicht habenwürden , daß solche Unterzeichnungen keineswegs! neu und auch in den Gesetzen nicht untersagt seyn.Als der Altsyndik Trernbley ihn bereden wollte,daß der Handwerker zu wenig Einsichten hakte, er-wiederte er: Sie müssen nicht glauben, daß derMenschenverstand ein Monopole des Raths sey.
Bey dieser kitzligten Lage läßt der kleine Rathden großen Rath zusammenberufen, und de laLhena wird zur Zurücknahme seiner Schrift an-gehalten. Er weigerte sich. Die Schrift wird inseiner Gegenwart von dem ersten Syndik ins Feuergeworfen. Die erbitterten Bürger wendeten sichhierauf an den General-Prokurator, einen Mann,der nicht auf ihrer Seite war, die Bequemlichkeitliebte und ihren Klagen kein Gehör geben wollte.Am folgenden Morgen versammeln sich gegen 50sBürger vor dein Rathhaus. Umsonst, daß derGeneral-Procurator und der Polizey-Lieutenant siezurückweisen: Nunmehr erscheint ein Ausschuß desRaths, und an dessen Spitze der zweyte SyndikLhouet, ein gescheuter und durchgängig verehrterMann, populär im äußern Betragen und aristokra-tisch in seinen innern Gesinnungen. Sein Vertragan die Bürger war: Der Gebrauch der Unterschrif-ten sey wenigstens nicht alt und immer gefährlich.Wenn die Schrift verbrennt worden, so sey esnicht geschehen, um die Unterzeichneten zu schän-den, sondern vielmehr um den einen und andern zuschonen« Aus gleichem Grund habe man weitere