Habitem') beywohnen. Alle Stadtthore sollten besschlössen, die Garnison unter den Waffen, auch beyder Kirche nur zwo Thüren offen, und dieselben be-wacht seyn.
Ungefähr um gleiche Zeit erschienen, auf Begeh-ren des Rathes, Gesandte von den verbündetenKantonen Fürich und Lern. Die Bürger stelltensich äußerlich guten Muths, und sezten ihre Zusam-menkünfte fort. Der große Rath erkannte, daßbey Eröffnung des Generalraths, welcher für eini-ge Zeit aufgeschoben wurde, sogleich der gewöhnlicheBürgererd sollte geleistet werden. Die Bürger fan-den es unschicklich, daß die Bürgergemeinde in der-selben Stunde die Verfassung beschwören, wo flevielleicht konnte abgeändert werden. Man strittüber die Rechtsfragen nicht mehr bloß mündlich,sondern auch in allerley fliegenden Blattern. Eserschien im Druck das Schreiben eines Bürgers>an einen andern, und darinn entdecken wir dasSystem der Regierung. »Ein Volk,» sagt derVerfasser, »kann sich nicht selbst regieren. Ueber„kurz oder lang wird es ein Sklav seiner Demago-g-gen. Wenn es aber die Ausübung seiner Ursprung-,-lichen Gewalt einer andern Hand anvertraut,»wacht es nichts destoweniger über den Mißbrauch»derselben. Frey ist derjenige Staat, in welchem»das Volk die Gesetze macht, und die Verwalter»der Gesetze aus seinem eignen Schoß wählt. Ein»Volk kann die öffentliche Gewalt wieder zurück-»nehmen; allein dieß thut es nur im äußersten»Nothfall.» Alle diese Zdeen werden auf Genfrmgewendt, und die Vortreflichkeit der Regierung