Band 
[Zweyter Theil.]
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»-Repräsentant des Souverains. Ihm verliehe das»Volk den höchsten Gewalt, trat ihm aber denselben»nicht ab. Tausend Jahre machen da keine Ver.»jährung; nur beweisen sie die Fortsetzung der er,» sien Willensmcmung des Volkes. Daß es auf sei,,-ne Rechte keineswegs Verzicht gethan habe, be,»weißt die alljährliche Ausübung des Wahlrechtes.»Hierauf schlug der erste SMdik die Beschwörungdes Bürgereids vor. Fatio begehrte, daß manzuerst entscheide, ob die Gesandte von Zürich undBern den Berathschlagungen beywohnen sollten?piaget hielt es für unanständig den Souverän,schwören zu lassen. Aus allen Winkeln schrie man,daß man nicht schwören werde. Diejenige, die esschon thun wollten, wurden von den andern aufdie Hände geschlagen. Die Prediger streckten beydeHände empor. Piaaet schalt diejenigen Verräther,die es thaten, bevor hierüber das Mehr eingeholtworden. Fatio bcharrte auf seiner Meinung, daßes bedenklich sey, die eidgenößischen Gesandten bey,wohnen zu lassen , und redete außer der Ordnung.Der erste Szmdik hieß ihn schweigen und warten.Die Räthe gaben zuerst ihre Meinung über denEidrpunkt. Einige meynten, man sollte Mannfür Mann auf die Bibel schwören lassen, so könnteman nicht sagen, der Generalrath oder der Sou»verain habe geschworen. Ein andrer rieth an,man sollte bey der Eidsformel die Worte abändern,und, anstatt Ihr sollt schwören, jeder sagen:Ich schwöre. Der General s Procurator hielteine schöne, zu Haus abgefaßte Rede, welche mitder aufgeworfenen Frage nur in sehr entfernter Bo'