Band 
[Zweyter Theil.]
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^kenne seinen Bruder, den Advokat, für strafbar;«indeß gereiche die Bestrafung der ganzen Verwandt-.! schaft zum ewigen Schandflecken, und er, der Raths-Herr, sehe sich zur Ablegung aller seiner Würden und-z Aemter genöthigt, wofern ein Bruder von ihm durch^des Scharfrichters Hände sterben sollte. Diese Vor-stellung wurde, wie Verenget- glaubt, dem Raths-herrn von dem Rathe selbst auf die Zunge gegeben.Darum ward erkennt, wenn Falls allenfalls sich anden großen Rath wenden wollte, sollte nicht mit dergewohnten Glocke in die Versammlung gelautet wer-den , dem Vcrurthcilten sollte man die Sentenz imKerker vorlesen, die dabey erforderliche Magistrats-Personen sollten sich nicht in Oorpors dahin begeben,die Syndiksstäbe sollte man in einem bedeckten Korbhintragen, die Geistlichen sollten in bürgerlichemGewände erscheinen. Zufolge der Bitte seines Bru-ders erkannte jczt der Rath, daßFntio sollte argue-. büsirt werden. Da er hörte, daß er nur noch weni-ge Augenblicke zu leben hatte, crschrack er anfäng-lich, faßte sich aber bald wieder. Ich habe vielleicht,sprach er, verschiedene Unvorsichtigkeiten, aber keinVerbrechen begangen. Ich bin überzeugt, daß ichwirklich meinem Vaterland Gutes gethan habe. Ru-hig sehe ich auf mein Leben zurück, und dem Todedarf ich unter Angesicht treten. Bey Verlesung sei-nes Urtheils schlug er den Psalter auf und las sei-nen Richtern die erste Strophe des UVIII. Psalmsvor. Da er in den Hof hinunter gieng, wo dieVollziehung der Sentenz geschah, und man ihmhelfen wollte, sprach er: Ich bin frisch und gesund,ich kann allein gehenOhne die geringste Bewe-