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z Mülle, go- Ein bestimmter Jahreszins für die Herr-ischaft von jeder Wildhaufcr-Alp. 4°. BefteyunS-der Wildhauser und Thurkhaler von aller ewigen! Steuer, außer einer jährlichen Abgabe von 7s PfundKonstanzerpfenninge. *) 5"- Bcfreyung von demGewandfall. 6«. Beym Verkauf oder bey Ver-pfändung herrschaftlicher Güter und Steuren ha-ben dazu die Einwohner das Vorrecht und den Zug,7". Auch das Löfungsrecht älterer Pfande, jedochohne Schaden des höchsten Löfungsrechtsder Herr-schaft. 8". Die Besetzung der Ammanns- und Rich-terstelle, wie in dem vorhergehenden Briefe, nur mitfolgendem Anhang : Und soll der Ammann zu»Wildhaus das Land alldorten versehen in eines»Herrn Kosten, wie es von Alters Herkommen»ist. -- Der dritte Freyhcttsbrief des untern undniedern Amts vom Jahr 1440. hat folgendes eigen:r°. Wenn der Herr aus den vom Volke vorgeschla-genen vier Männern keinen zum Ammann wählenwill, so mag alsdenn er selbst vier Männer vor-schlagen, und aus diesen hernach das Volk den Am-mann ernennen 20 Ist das Amt von aller Steuerbefreyt, indem es sich von der ehmsligen Raubsteuervon 36 Pfund d. Konsianzermünze mit ;oo GuldenRh. Hauptgut losgekauft hatte. Aus dem viertenikwtef endlich, gleichfalls vom Jahr 1440. zu Gun-sten der Einwohner von Gegenhardtspuch, bemer-ken wir: io. Daß jedes Haus dem Herrn alljährlichein Faßnachthuhn liefert. 20- Gehört ihm das Bus-
*) 2 m Jahr i;zz. kauften sich das Tkurthal und Mildhansauch von dieser Beschwerde um 142 » Pfunes d. los»