Interesse willen begünstigte, so wirkte nichts desto/weniger die populäre Beredtsamkeit der Glarner/Gesandten auf der Schweizcrschen Landesgernein/de im Maymonat so viel, daß auch diese aus vvl>ler Brust ausrief: Und wenn die ToggenburgccTürken und Heiden waren, immer bleiben sie dochunsere Landsmänner und Bundesgenossen; und wifsind verpflichtet, sie bey ihren Rechten zu schirme«:Der Schluß war: Das Landrecht sollte auf denZ. Junius erneuert und zu dieser Feyerlichkeit auchder Abbt eingeladen werden. Beym Eide soll mandie Toggenburger in wamvyl zusammenberufcn.Im Fall einer Wiedersezlichkeit von Seite des Abbts,sollte nichts destoweniger mit dem willfährigen Theildie Handlung fortgehen. Wenn neuere Briefe undSiegel zum Vorschein kommen, welche den älternim Wege stehen, so sollte man die leztern vorziuHeu, und nach demselben das Landrecht beschwören.Bald hernach unterschrieb auch die Glarner-LandKGemeinde diese Erkanntniß. Der Abbt aber ließ inöffentlichen Mandaten, bey Strafe des Meineide«die Erneuerung des Landrechts verbieten. DieGesandte von Schweiz und Glarus fanden sichauf bestimmten Tag zu wattwyl ein. Die Beaiu-ten und das Landgericht, Rreaturen des Abbts,erschienen vor ihnen mit förmlicher Protestationgen die Handlung, und schlugen das eidgenößiMRecht vor. Die Gesandten ließen sich durch nichtsHinterhalten, und es waren über 6020 Mann ausdem Platze, die das Landrecht beschwuren. Nuretwann Zoo Mann blieben aus. Der Lbvr ver-klagte hierauf Schweiz und Glarus bey sännnv
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