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^ lichenRantonen, auf der folgenden Badischen Jahr-j rechnung flehte er das eidgenössische Recht an. Im; August ward dieses Geschäfts wegen zu Schweiz, eine außerordentliche Landesgemeinde gehalten»Bey derselben erschienen auch Gesandte von Glarus! und von dem Prälaten. Es erfolgte eine Lands-! Erkanntniß: Die Loggenburger soll man bey den! alten Freyheiten beschirmen: Wer dagegen thut oderauch nur anräth, ist ein Meineid, Verräther undVogelsrey, auf dessen Kopf sind lov Ducaten gebo-ten. Ferner soll eine neue Gesandtschaft von beydenKantonen ins Toggcnburg abgeschickt werden, umj das Landrecht sowol von dem Abbt als auch vondenjenigen Toggenburgcrn, die es noch nicht tha§kcn , beschwören zu lassen. Wer sich dessen weigert,soll von den Gehorsamen zur Gebühr gebracht wer-den. Dir Abgeordnete des Abbts baten um Er-jlaubniß, vor der Landesgemcinde zu reden, jedochdaß mittlerweile die Abgeordnete von Glarus ab-treten sollten. Ersteres wollte man ihnen gestatten,da man aber lezteres abschlug, so entschlossen sie sichlieber zu schweigen.
Man eilte eben nicht mit weiterer Fortsetzungder Landrechtsbeschwvrung. Hingegen traten den2. Sept. i/oz. die Gesandte der beyden Rantonevon neuem mit den Gesandten des Abbts in Einsie-den, zusammen. Fruchtlos giengen sie auseinander.Im December erklärten sich Schweiz und G>arus,sie wollten ihren Streit mit dem Abbte den beydenandern Schirmorten, Zürich und Luzern, in Ge-genwart der Toggenburger zur Untersuchung an-heim stellen.
dl. Theil.)
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