Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
498
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Der ganze, helvetische Staatskörper überhaupthatte eben nicht Ursache, mit dem Prälaten zu-frieden zu seyn, indem er mit dem Kaiser, alsErzherzogen von Oesterreich, in einen Schutz,vertrag zu gegenseitigem Beystände von zooo bis4002 Mann getreten war. Auf der Tagleistung iwDecember 170z. wurden dem Gesandten des Abbtsdie Bedenklichkeiten über diesen Vertrag, der hin-ter dem Rücken der Schirmorte gemacht worden.!in Schrift übergeben. Die Beantwortung schob der!Abbt auf.

Im Ienner 1704. gab sich die gemeineidgenöKsehe Tagsatzung zu Solothurn, in Bettes des ToLgenburgerhandels alle ersinnliche Mühe, den Abb!zu bereden, daß er k. nach dem Anerbieten der Glar«ner und Schweizer) die zwey andern AebbtiWSchirmorte, Zürich und Lucern zur Untersuchungund Vermittlung annehmen möchte. Er verlangte,daß auch Bern und Solothurn beywohnen, undmittlerweile die Sachen im Toggenburg in unverÄdertem Zustand bleiben sollten. Schweiz und M-rus merkten leicht, daß es ihm nur um Weitlaußtigkeit und Verzögerung zu thun wäre. Sie venwarfen die Zwischenkunft der Kantone Bern undSolothurn, die ja mit dem Abbt keine Verbindunghatten, wie die Schirmorte, Zürich und LucernUm die Partheyen einander näher zu bringen, schriäman im April 1704. eine gerne,neidgenößtsche TaEleistung aus; sie ward schlecht besucht, und schlo«nichts ab. Die unpariheyischen Ranlone ermähn«ten Schweiz und Glarus zum Aufschub, nichtsdestoweniger schickten diese ihre Gesandten ins Tog'

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