507
l burger auf der einen Seite zur Beybehaltung des' Landrechts mit Gci wetz und Glarus, auf der an-^ dern Seite zur ausschliessenden Zuflucht bey diesen^ beyden Kantonen, ermähnen; ihnen dagegen aber^ gutes Recht versprechen, und wegen der bisherigen^ Unkosten über diesen Streithandel die fürstlichen Ge-' fälle und Bussengelder zukennen. Auf der Landes-
^ gemeinde zu Glarus schien man mit dem obigen
^ Entschlüsse der Züricher und Berner sehr wol zu-^ frieden. Den 4. März langten die Gesandte dieser' leztcrn Kantone in der Abbtey an. Sie erhielten* keine andere Antwort, als daß man ihre Vorschläge^ den unparcheznschen Rantonen, die auch schon in^ der Sache gehandelt haben, mittheilen werde. Aufdieses hin gaben Zürich und Lern den Toggen-^ bürgern kurz und gut den Einschlag, sie sollten' nach obenerwähnten VI. Punkten ihre Freyheiten^ üben, jedoch mit aller Bescheidenheit, und vor-§ nehmlich in völliger Eintracht; zu dem Ende hinsollte sogleich den nächsten Sonntag mit Beschwö-1 rung des Landeides der Anfang gemacht werden,
i Ungeachtet aller Protestation von Sekte des Abbts
) sowol als der fünf katholischen Rantone gieng
^ diese Feyerlichkeit den 2g. Mär; 1707. zu lvattwZ'l
^ vor sich. Es waren gooo reformirte und zooo ka-
k tholische auf dem Plaz. Die ganze Versammlung
^ war bis zu Thränen gerührt, und laut erschallten
Dank und Segnungen für Zürich und Bern. Eine angesehener Landmann weigerte die Leistung des Ei-
^ des; man stellte ihn seitwärts, und hielt über ihn
'! und einige seiner Anhänger die Umfrage; man er-
^ kennte, wofern sie nicht in einer bestimmten Zeit