?oF
den Eid leisten, so sollten sie aus dem Lande ver-bannt seyn.
Nach diesem Eidschwur bestimmte man, nachAnleitung der beyden ersten Kantone und der zweySchirmorre, die Form der künftigen Regierung;sie sollte aus Gliedern von beyden Religionen ingleicher Anzahl bestehen; 8-> Personen für den gros-sen Rath, 24 für den kleinen, 12 für einen noch en-gern oder geheimen Rath, außer der sogenanntengeheimen Kommißion, welche Gewalt hatte zurEinziehung der Kundschafter, ja selbst zur Arresti-rung, nämlich bey heiter erfundenen Sachen. BeyBesetzung des Raths und Gerichtes erklärte man,auf Anr-then des Kantons Zürich, auch jene Watt-wylsche Ausschüsse für wahlfähig, ungeachtet sievor sechs Jahren von dem Abbt ehrlos und ge-wehrtes gemacht worden. Ueberall ward alles invorigen Zustand gcsczt.
Ueber dieses einteilige Verfahren der beiden Vor-orte wurden die katholische Rantone, die gleich-wol hiezu das Beyspiel gegeben, äußerst erbittert.Don dem Alibi sowol uls von dem päpstlichen Nun-tius wurde die Erbitterung genährt, und von derkatholischen Geist'ichkeit im Lande selbst der Saa-mcn der Zwcytracht verbreitet. Als am Oster-montag 1707. die Reformirre zu Helfekschweil vorder Predigt den Psalm sangen, kamen die Ratho-lische in Prozeßion vor die Kirche, drangen hineinund forderten, daß man mit dem ketzcrschcn Ge-plärr aufhören möchte. Anfangs suchte man sie mitFreundlichkeit zu besänftigen; die Ratholiken wur-den hitziger, und schon zog einer den Degen; hierauf