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bemächtigten sich die Reformirte, die unbewehrkwaren / der eisernen und hölzernen Kreutze/ sie zer-brachen die Kirchenfahnen, machten Prügel daraus,und verjagten die Gegner. Morgens darauf zogendiese auf Flohwyl, schlugen den Reformirten die'Fenster ein, und trieben etliche aus ihren Häusern.Als die Nachricht von diesen Unfugen nach Zürichkam, warf man vor dem großen Rathe die Frageauf: Ob man sogleich Truppen ins Toggenburgschicken oder vorher noch umständlichem Bericht ein-ziehen sollte? Zu zweyenmalen waren die Stim-men gleich getheilt ; endlich entschied der Stadt-schreiber Holzhalb für die leztere Meinung. Manschickte eine Gesandtschaft ins Toggenburg, undunverweilt wurde daselbst der dreyfache Landrathversammelt. Einhellig erkannte dieser: Die Re-formirte sollten im ganzen Lande ungehindert denGottesdienst nach dem Landesfrieden verrichtenmögen, und die Stöhrer desselben sollten an Leib,Ehre und Gut gestraft werden. Diese Erkannt-niß vom 29. April 1707. erschien im Namen desSchultheiß, Ammann, und eines ganzen Land-raths im Toggenburg.
Die beyden verlandrechtete Kantone, Schweizund Glarus, vornehmlich der erstere, fiengen nunlaut an, sich über Zürich und Dern zu beschweh-rcn. In einem Schreiben vom 15. May warf die-sen der Kanton Schweiz vor, daß ihre Gesandt-schaft an den Abbt, noch mehr aber die Emißionins Toggenburg ( wie die neuerliche ZüricherscheDeputation getrennt ward) geradezu das Üandr« chtverletze, und daß die Toggenburger, ohne Vor-