»Worten und Schriften, sondern Gstt Lob in der»That uns jederzeit wahrhaft und aufrichtig wen» den finden lassen, u. s. w. »
Auf der eidgenößischen Jahrrechnung beschuldigteder Abbt die beyden Schirmorte, Schweiz und Gla-rus, wegen ihrer Erneuerung des Landrechtes mitToggenvurg, einer Verletzung seiner oberherr«lichen Rechte. Hierüber rechtfertigten sich die bey-den Kantone. Dieses Spiel endigte sich damit,daß unmittelbar darauf sämmtliche katholische Ge-sandte sich mit dem Abdte vereinigten , den beidenVororten über ihre einseitigen Verfügungen im Tog-genburg die heftigsten Vorwürfe zu machen. DieZürchersche und Bernersthe Gesandte bewiesen ausvorgelegten Briefen sowol des Abbts als des kaiser-lichen Agenten, Barons im Grüt, ihre ausdrück-liche Einladung zum Mittleramt; sie zeigten, daßsie bey ihren Verfügungen die Documente aufs ge-wissenhafteste zu Rathe gezogen, und daß, wenndiese Verfügungen einseitig gewesen, sie dazu durchdas Vorbild der katholischen Kantone, und das eben-falls einseitige Verfahren derselben im Nov. 1706,berechtigt worden. Auf diese Aeußerung entfuhr sichin voller Versammlung ein katholischer Gesandter:Obgleich ich jener Tagleistung auch beywohnete,sprach er, so weiß ich doch nichts davon, daß demSchreiben an Toggenburg die Namen der StandeZürich und Bern angehängt worden. Wenn sol-ches geschehen ist, so muß es eine Irrung der Kanz-le» seyn. Ganz entrüstet widersprach ihm der Land-schreiber Schindler. Die ganze Versammlung sagbestürzt da, und der Gesandte konnte keine Silbe