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^ über seine Mithaften nur einmal und ohne Gewichti aufgezogen, und endlich den 17. September, nicht' k auf dem gewöhnlichen Richtplatz, sondern auf einer^ Wiese, nahe beym Pfarrhof, enthauptet. *) Da-. ! mit bey Vollziehung des Urtheils kein Tumult ge-> schehen möchte, hatte Schweiz von Lucern zwo Com-pagnien begehrt und erhalten. Da Studier ums i2. Uhr vor den Landrath geführt worden, wollte! seine schwangere Gemahlinn fußfällig um sein Leben^ ' bitten; beym Eintritt in den Rathssaal aber sank- sie in Ohnmacht, und ihr Schwager trug sie vor^ todt weg. Stadler vertheidigte sich herzhaft, aber! die lange Gefangenschaft und die Folter hatten eine^ ^ Leibesbefchwerde, die er sonst hatte, so sehr ver-mehrt , daß ihn bey der Hinführung zween Männer^ unterstützen mußten. Er starb als ein Held , und' noch auf dem Richtplaz sprach er zum Scharfrichter:
Er sollte nur Herz fassen, er enthaupte auf diesen^ Tag einen Biedermann. Seine Richter suchten sichin einer gedruckten Schrift zu rechtfertigen. In der-selben wird er beschuldigt: Daß er in dem Toggen-burger-Geschäft alles auf seinen eignen Kopf aus-geführt, den Magistrat hintangesezt, die Landsge-meinde verblendt, mit den Toggenburgern Briefegewechselt, und von ihnen Geld empfangen habe.
Auf einer katholischen Tagleistung zu Lucernverfaßte man (nicht ohne Mitwirkung der Geistlich-. keit und des päbstlichen Nunzius) ein ernstliche-Schreiben an Zürich und Lern, daß diese Kantone«ntweder von den obenerwähnten VI. Punkten ab-
*) S. den gedruckten Prozeß»