Band 
[Zweyter Theil.]
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2 bedanken; übrigens bereit seyn entweder zur Er-^ Neuerung der abgebrochenen Arbeit, oder auch sonst„ zu jeder andern gütlichen Vermittlung. Jener er-wähnte einseitige Aufsatz indeß brachte bald her-^ nach sämmtliche reformirte Kantone mehr aus derc Fassung, als er, mit Vorrede und Anhang b^glei»

! tet, in öffentlichem Druck erschien, unter der Auf-^ jschrift: --Endlicher Schluß und Gutachten der ka-^ -- tholischen Herren Mediatoren über die Toggenbur-

^ --zischen Streitigkeiten, vorgetragen vor allgemci-^ ,-ner, eidsgenößischer Scßiou in Baden, den 14,^ ,, September 1709. -- In dem Vorbericht ward alle

Schuld der abgebrochenen Unterhandlung auf die^ l Toggenburger geworfen, und zugleich zu verstehen- gegeben, daß auch die rcformme permilUer für^ ihre Person in das entworfne Gutachten eingewil-ligt, und sich nur die Ratification vorbehalten haben»" Ebenfalls im Drucke gaben Zürich und Lern,^ nebst --asel eine Widerlegung heraus: -- Wahrhaftter Bericht der von Zürich , Bern und Ba el vcr---ordneten Mediatoren, über den unbegründeten^ «Eingang und Anhang bey dem Tractat: Endli-»chcr Entschluß, u. s. w. „

Wahrend der bisher erwähnten, eidgenößischen^ Tagleistung, die bey zehn Wochen fortdauerte, hat-- tcn sich nicht nur die Hauptpartheyen erbittert, auch^ unter der gleichen Parthey waren hie und da Miß-^ trauen und Entzweyung entstanden. Die Toggen-burgiscl-e Abgeordnete, Rcller, Wirth, Grob undRüdlinger, warfen, einer dem andern, Uebcrtre-^ tung der Jnstruction vor; über ihren Privatangele-genheiten vergaffen sie nicht selten die Angelegen-