Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
527
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tholische Laudum von Baden nimmermehr anneh-men werde.

Im November 1709. war abermal eine Taglei-stung in Laden. Beym' Ausbleiben der katholi-schen Rantone sah man von reformirter Seitefür gut an, einen gründlichen Bericht von dem gan-zen Geschäfte zu geben. Die Arbeit trug man Nab-holzen von Zürich auf; sie führt die Aufschrift:«Gründlich und wahrhafter Entwurf, worinn das«entzwischend des fürstlichen Stifts St. Gallen„cincsthcils und der Landschaft Toggenburg anders-«theils waltende Streitgeschäfte eigentlich beruhe.«Im Jahr 1710. « Ein Meisterstück, sowol in Ab-sicht auf lichtvolle Einthcilung, als gründliche Aus.führnng. Auch erwarb es ihm Neider, so daß vor'dein Rath in Zürich aufs Tapet kam: Ob nicht zurAusbesserung dieser Arbeit eine obrigkeitliche Comitteesollte uiedergesezt werden? Nabholz verbat es sich,und glaubte, daß, was im Namen sämmtlicherreformirten Tagleistung durchgängig gebilligt wor-den, von Zürich allein nicht mehr könnte abgeän-dert werden. Indeß durfte die Schrift nicht Public»omoritsw, auch nicht mit Anzeige des Druckorts be-gannt gemacht werden. Der Verfasser erhielt keineandere Belohnung, als daß (wie er selbst erzählt)ihm von ehrlichen und unpartheyischen Männerndarüber gute Minen gemacht worden.

! Auf die Zuschrift des kaiserlichen Lottschafters'versicherten ihn die reformirte Vantone ihrer fried-lichen Gesinnungen. Er erwiderte: Wofern nur dieRechte des Naiftrs ungekrankt bleiben, so werdeer sich der- Sachen nicht weiter beladen. An dem