halb angezogen, völlig außer sich, hin und her lief.Endlich ward er, samt seiner Gemahlinn, und derkleinen Besatzung, unverlezt an die Gränzen ge-führt, und darauf die Burg dem Hauptmann Edel-mann mit etwa ZO Mann übergeben. Eben so wur-den auch die beyden Klöster mit Mannschaft besezt,jedoch unter ernstlichem Befehl, die Klosterleuteunbeschädigt zu lassen. Endlich wurden alle Pässeim Lande verwahret.
Der Abbt und die katholische Rantone warenbetroffen. Schweiz forderte den Kanton Glaruszur Abscndung einer Deputation auf, um die erober-ten Schlösser in unpartheyische Hände legen zu las-sen. Unterm i8 May wurde dieser Vorschlag vonder Landesgemeinde zu Glarus verworfen, undzwar unter dem Verwand, weil weder von demAbbt, noch von den Toggenburgern eine Auffode-rung geschehen sey. Schweiz wollte nun einseitigden Schritt für sich allein thun. Hiezu glaubte die-ser Kanton sich durch das Landrecht vom Jahr 1440.berechtigt. In demselben nämlich heißt es, daß er-meldte Schlösser für die bceden Kantone offene Häu-ser seyn sollten. Glarus erwiderte: Nach dem glei-chen Grundsatz hätte man auch die Besatzungen desAbbts heraustreiben müssen. Schweiz schickte des-sen ungeachtet einen Gesandten ab: Der LieutenantEdelmann gieng ihm bis nach Uznach entgegen, miteinem Auftrag von Seite des Landraths: Daßman sich höchlich über diesen ungebettenen Dienst-eifer befremde. Der Gesandte erhielt hierauf Be-fehl zur Rückkehr.
Im Maymonat rechtfertigten Zürich, Bern und