Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
533
JPEG-Download
 

w

Last! gegen den Raffer ihr bisheriges Betragen-auch entschuldigten sie die Toggmburger wegen derWegnahme obiger drey Schlösser. Auch selbst un-ter den katholischen Eidsgenossen wurde die Zu-flucht des Abbts bey dem Baiser, als nachtheiligfür die eidgenößische Unabhänglichkeit, höchlich ge-tadelt. Durch preußische, englische, hannöversche,holländische und heßrsche Vermittlung wurden dieReichskreise angehalten, dem Kaiser rund herausju erklären: Daß in Kraft des Wcstphalifchen Frie-dens dem deutschen Reich nicht die geringste Ein-mischung in die Toggenburgerhändel zukomme.

Ungeachtet der einseitigen, vorläuftigen Jusaimmenkunft der katholischen Kantone zu Lucern, rück-te man gleichwol auf der eidgenößischen Jahrrech-nung nicht weiter fort, als daß man überhaupteinen Versuch that, die Räumung der Schlösser unddie Fortsetzung des abgebrochenen VermittlungssWerks zu erhalten. Fruchtlos blieb auch dieser Ver-such. Der Graf von Trautmannsdorf schalt dieToggmburger Rebellen, und nennte ihre Weg-nahme der Schlösser einen Eingriff in die Rechtedes Raffers. Er drang darauf, daß alles in denvorigen Stand gestellt und erst alsdenn zur Ver-mittlung geschritten werde, jedoch ohne Abbruch derRechte des Kaisers und des Reichs. Der französi-sche Gesandte hingegen ermähnte die Kantone, dasGeschäft unter sich selbst beyzulegen, und ja keineauswärtige Einmischung zum Nachtheil ihrer Unab-hanglichkeit zuzulassen.

Zu Ende des Jahres erschien von einem BeamtenLes Abbts eine Schrift: Rechts- und Ehrenrettung