Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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Wenn diesem Mann etwas Ungutes begegnet Ware,so hatte man ohne Bedenken den Statthalter vonSl Johann mit ein DuZcnd seiner Conventualenhandfest gemacht, sie nach ssutispurg geführt undrund um das Schloß her aufgeknüpft. Auf gleicherTagleistung im Jahr 1711. beklagte sich der KantonAppenzell , daß er den Abbt von St. Gallen zurAufhebung des Bündtnisses mit dem Raiser ermähntund nicht einmal eine Antwort empfangen habe. Diekatholische Rantone erklärten die Aufhebung diesesBündtnisses gleichfalls für nothwendig , jedoch nichteher, bis im Toggenburg alles würde in den vori-gen Zustand zurückgestellt werden. Ohne solcheEinschränkung drangen die reformirten Rantoneauf die Aufhebung dieses Vertrags; widrigenfallssie nicht langer neben dem Abbt zu Tag sitzenwerden.

Toggenburgerkriegim Jahr 1712.

bis zur Uebergabe von wyk.

Der Kanton Schweiz hatte sich noch im Jahr 1711erklärt: Sobald Zürich und Bern die Hand vondem Toggenburg abziehen, und nicht eher sollteauch der Abbt von St. Gallen auf den Schutz-vertrag mit dem wienerhofc Verzicht thun. Ge-flisscn entfernten der Abbt und die ihm günstige Kamtone jedes Mittel zu gütlicher Auskunft; schon vorgeraumer Zeit nämlich hatten sie den Rrieg be-schlossen, und sich in Geheim, obgleich fruchtlos,um fremde Hilf umgesehen.