Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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Weder Lebensmittel, noch Geld oder Leibesdienstezukommen lasse, und zwar bey höchster Leib - undLebensstrafe, sowol für den Verheeler einer solchenUebertretung, als für den Uebertreter. Da auchkündbar ist, daß das Volk aus der St. Gallischen,alten Landschaft dem Abbt nach Wyl, und änderst-wo zuzieht, so erinnern wir die Einwohner in ge-dachter Landschaft an ihre Burg- Schirm- undLandrechtoverpflichtung gegen den Ranton Zü-rich , und in Kraft dieser Verpflichtung befehlen wirihnen, jenen Dienst zu verlassen, in ihre Heimathzurückzukehren, und daselbst ihrer gewöhnlichenArbeit abzuwarten. Endlich ermähnen wir unseresämmtliche Angehörige im Lhurgau, daß sie sich vorallen gegenseitigen Schmähworten sorgfältig hütenund unter einander einträchtig leben, mit fcyerli-cher Versicherung , daß wir sie alle insgemein undeinen jeden besonders, von dem größten bis zu demkleinsten, bey geistlichen und leiblichen Freyheitenkräftig zu schützen bereit sind.

Seit ein Paar Tagen hatte man die ganze Land-grafschaft durch Ausschüsse zu Frauenfeld huldigenlassen. Ohne Widerrede unterwarfen sich die An-gehörige von beyden Religionen; nur Braunau,Dägerschen, Bettwiestu und die Aomenthur To-be! erklärten sich für den Prälaten. Indeß gabenauch diese auf angedräute Gewalt nach.

Ungeachtet des Rheinthalischen Neutralitäts-Mandats bezeigten sich viele Einwohner, besondersauch indem Hofzu Oberriedt, schwierig; sie schick-ten dem Abbt Volk; sie vernachläßigten die Wachenam Rhein, und neckten ihre Nachbarn zu Altstetten.