es nicht geschehen lassen. 2°. Der König, sein Herr,werde zwar durch diese Bewegungen nicht im Ge-ringsten beunruhigt, nichts dcstoweniger sehe er sichzu einigen Anstalten an den Gränzen genöthigt,go. Wofern es einzig um die Toggenburger - Ange-legenheiten zu thun sey, (welches ihm sehr erwünschtseyn würde,) so könnten sie, seines Ermessens,ohne solche Weitläufigkeiten, noch vor Sonnenauf-gang friedlich beygelegt werden. Man sollte sichnur gegenseitig entwaffnen und jeden Theil wieder inden gehörigen Stand stellen. Wofern hingegen an-dere Absichten walten, so seyn sie ungerecht Auchbey dem glücklichsten Ausgang könnte der Stärkereüber den Schwächerer um so viel weniger triumphi«ren, weil doch der Leztere nicht ruhe, bis er auchden Ersterer in den Üntergang ziehe. — Auf die vonden Gesandten erhaltene Erklärung sagte er weiter-Worauf sich wol die Gewalt der beyden Vorortegründe, daß sie sich der Toggenburgischen Angele-genheiten beladen und die Rechte des Abbts zu St.Gallen verletzen? Er wolle zwar keineswegs derSachwalter des Prälaten seyn. Nicht aus Zunei-gung gegen diesen, sondern aus Freundschaft gegenZürich und Bern mische er sich in dieses Geschäftein. Der Prälat sey ein erklärter Feind seines Kö-nigs, unwürdig ein Glied der Eidgenoßschaft zuseyn, ein Amphibien u. s. w. Indeß müsse manjedem sein Reckt zukommen lassen. Die Theilneh-mung an den Schicksalen des Toggenburgs könnteNachreu erwecken, und über kurz oder lang auchandern zu gefährlichem Beyspiele dienen. Hieraufdie endliche Antwort der Züricher-- und Berner-
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