eine Besatzung von iooo Mann aus ihrem eignenGeld unterhalten. Dieser Besatzung soll man einenbequemen Ort zum Gottesdienst anweisen. Auchsoll die Kirche an der Halden nebst einem Gottes-acker den Reformirten eingeräumt werden.
7. Soll von allem aus der Grafschaft geflucht«len Gut ein Verzeichniß zur Disposition der beydenVororte überreicht werden.
8. Soll die Stadt Baden bey diesen so wol alsbey künftigen Mißverständnissen zwischen den regte,renden Kantonen sich ganz neutral halten.
9. Hingegen versprechen beyde Vororte, die Stadtbey ihrer Religion, bey ihrem Eigenthum und beyrechtmäßigen Civil-und Polizeyordnungen »»gekranktzu lassen.
10. Der Kommendant Crivelli von Ury, der Lands-hauptmann und übrige Befehlshaber mögen nebjider Garnison mit allen kriegerischen Ehrenzeichen,ohne Artillerie, frey und sicher bis an die Gränzenwegziehn, mit dem Beding, daß die Grafschaftsleinte ihr Gewehr nicht weiter gegen die Vororte br<mchen.
In Rücksicht auf die gehabten Unkosten, besondresauch wegen Verlusts einiger Mannschaft erklärteZürich diese Capitulation für zu gelind und verwarfsie, vielleicht auch aus einiger Empfindlichkeit, da§die Uebcrgab eher an Bern als an Zürich geschehnwar. Indeß bewilligte man bis auf Morgens, dca1. Brachmonat, einen Stillstand. Während daZeit behielten sich die Zürcher die Fortsetzung ihrerWerker vor. Ungeachtet der gegenseitigen Verpflich-tung, inzwischen nicht mehr zu Wessen, thatd»