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für Toggenburg nothwendig gewesen. Wenn der-selbe durch das Thurgäu geschehen, so müsse man be-denken, daß auch Zürich in dieser Grafschaft An-theil an der Regierung besitze, und von dem Durch,marsch dem dasigen Landvogt Nachricht gegeben.2. Um so viel weniger hätte dieser Schritt die katholi-schen Kantone beunruhigen sollen, indem ihnen durchBriefe und Manifeste die unschuldigen Absichten Hie-bey genugsam an den Tag gelegt worden. 3 - Dieeinseitige Besitznehmung von Baden und die verwei-gerte Wegraumung der Besatzung habe sie genöthigt,Gewalt mit Gewalt zu vertreiben. Wenn der Ver-trag vom Jahr 1452 die Mehrheit der Stimmen auchin Kriegesfallen gestatte, so beziehe sich dieses aufauswärtige, nicht auf einheimische Kriege. Aus sol-chen Betrachtungen seyn sie berechtigt, einen Theilder Eroberungen für sich selbst zu behalten; über ei-nen andern Theil wollen sie aus Friedliebe gernauch die andern Kantone als Mitregenten erkennen.
Unterm y. Junius rechtfertigten sie ihr bisherigesVerfahren gegen den Baiser, zugleich schlugen siedie angebotene Zwischenkunft seines Sottschafters,als partheyisch, rund ab; auch empfahlen sie in ei-nem besondern Schreiben die Angelegenheiten desToggenburgs dem Prinzen Eugen. Unter glei-chem Datum bewarben sich sämmtliche reformirteKantone für sich, für die zugewandten Orte und be-sonders auch für das Toggenburg bey England,Preussen, Holland, Hessen - Cassel u. a. um dieEinschließung in den europäischen Frieden. Denro. Junius erklärte sich, auf obige Aufforderung desKaisers, der schwäbische Rreis wegen des ver,