fle bey höhet Straft, weder ausser Land zu gehn,noch sonst mit dem Nuntius oder auch mit denGeistlichen in Zug, Unterwalden u. s. w. in Ge»meinschaft zu treten. Den 14. Julius erschienen dieGesandte von Euzern und Ury wieder bey der Tag-leistung zu Arau, mit Bericht, daß verwichcnenSonntag sämtliche V, katholische Bantone zu Lu-zern über die Friedensentwürfe gerathschlagt hät-ten; die Meinungen aber seyn verschieden gewesen;Gchwytz, Unterwalden und Zug haben die Der,glichspunkten allzu drückend befunden; von Lu>zern und Uty sey ihnen das Benöthigte geantwor-tet worden; auf dieses hin haben jene wieder neueVerhaltungsbefehle geholt; nächsten Sonnabendwerden sie entweder mündlich oder schriftlich denendlichen Entschluß überreichem Diese Verzöge-rungen schienen den Vororten verdächtig; sie ver-kangien von Luzern und Ury eine runde Antwort-Ob allenfalls, beym Ausbleiben der drey andernKantone, wenigstens sie den Friedensverglich an-nehmen würden. Nach einigem Zaudern bejahten ftdiese Frage, jedoch nicht ganz ohne Einschränkung.So z. B. drangen sie noch auf kräftigere Amnestie,auf eine andere Walform bey den Kanonikaten zuZurzach u. s. w. Unterm 15. Julius indeß schlugnunmehr auch Unterwalden nid dem Wald, stwie ob dem Wald, den Dergüchsentwurf aus.
Den 16. Julius traten die Stadt St. Gallenund AppenZell A. R in genauere Verbindung zurAbtreibung auswärtiger Gewalt und zur Verthebdigung der Vororte, wofern gegen fie eine solcheGewalt sollte über die Gränzen geführt werden.