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Den 17. Julius baten Luzern und Ury für diedrey übrigen katholischen Kantone um mehrere Be-denkzeit , sie selbst aber vereinigten sich über dieFriedenspunkten mit den Vororten, den einzigenPunkt der Amnestie ausgenommen. Wenn Zürichund Bern keine Generalamnestie eingehen wollten,so geschah es unter anderm, weil bey einer solchenverschiedene Beamte in den gemeinschaftlichen Vog-teyen, z. B. ein Landschreiber Schindler und Un-tervogt Schnorf bey ihren Bedienungen waren ge-sichert geblieben. Endlich ward den 18. Juliusdas Friedensinstrument von Luzern und Ury be-siegelt.
Der Abt von Gt. Gallen, der sich schon bisnach Augspurg geflüchtet hatte, ließ unterm lytenJulius durch seinen Gesandten sich äußern, daß ervor Entlassung der Truppen und Zurückstellung derihm abgenommenen Landschaft, überhaupt auch oh-ne Einwilligung des Kaisers in keine nähern Unter-handlungen eintreten könne.
Auf die Nachricht von den Friedensentwürfenund von der Trennung unter den katholischen Kan-tonen unterließ der pabft nicht, durch dringendeVorstellungen und selbst durch Anerbeutung des Kir.chenschatzes diese Kantone von neuem gegen ihrereformirten Brüder in Harnisch zu jagen. Zu ihremBeystand foderte er die Kardinäle und Bischöffe,beynahe alle seine geistlichen und weltlichen Söhne,auch den Kaiser und den König von Frankreichselbst auf.