Band 
[Zweyter Theil.]
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Einwilligung nicht weiter vorrücken sollte. Zu glei«cher Zeit führten die Abgeordnete aus dem Gar-ster ihre Geisel herbey ; die Capitulation mit den-selben ward den 30. Julius im Namen nicht nur derbeyden Rantone, sondern auch eines wolweiftnLandraths »in Toggmburg unterschrieben. Auchließ man die Toggenburger ganz allein das Ga-ste! besetzen, und zwar um so viel lieber, weil dieZüricher ihre Truppen gegen Rapperschwetl anfüh-ren , und bey dieser Unternehmung freylich denToggenburgern auch keinen Antheil gönnen wollten.Nabholz begab sich hierauf zu dem Nrjegsrath inRüti Mit Ausnahme der Uznacher-Sesatzung,führte man alle dortigen Züricher-Truppen gegenRapperschwetl an. Die Stadt, die ohnehin überihre Oberherren mißvergnügt war, schickte unge-säumt die Sesatzung, meistens Urnec und Maische,hinweg. Schultheiß Tschudt kam mir sieben Mannheraus und bat um Capitulation. Er stellte vor,die Stadt sey ehmals durch Vorkommnisse an einigeKantone gefallen; bis zur Zeit der Glaubenstren-nung habe sie ihre Freyheiten genossen; damals seysie beynahe ganz zur rcformirten Kirche hinüberge«treten und mit Gut und Blut dem Kanton Zürichergeben gewesen; nach dem Religionskrieg habe siesich von diesem Kanton verlassen gesehen und vondem Feind einen Gnadenbrief annehmen müssen.Wenn nun beyde Vororte durch ihr Betragen nichtweniger als durch ihre Manifeste an den Tag legen,wie geneigt sie seyn, den Unterdrückten zu helfen,so dürfe die Stadt von diesen großmüthigen Kan-tonen die Wiedereinsetzung in ihre ehmaligen Frey-