Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
675
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und sich nunmehr als Agent des Abts zir St Gal-len in Regenspurg aufhielt, war schon unterm 8tenAugust 1712. von Zürich und Bern in die Acht ge-than, hernach aber den Zi. August von dem Abtals schuldlos, als sein Rath und Minister erklärtund den 30. Herbstm. von dem Kaiser selbst allesSchutzes versichert worden. Den! iy. August hattedieser berüchtigte Schnorf im Namen des Abts vonSt. Gallen dem Reichs-Convent zu Regenspurgein Memorial zur Dictatur überreicht, voll Bitter-keit gegen die beyden Vororte,

Den 24. August schrieb Lern unter fernem Inste-gel , im Namen beyder Vororte, ohne Zürich erstRaths zu fragen, an das Reichs Convent. BeyZürich entschuldigte sich hierüber Bern mit der drin-genden Eile. In diesem bernerschen Schreiben *)befinden sich begründete Klagen über die boshaftenBerichte, wodurch die Vororte bey dem Kaiser undbey dem Reichs - Convent angeschwärzt worden.Sonnenklar wird darin bewiesen, daß die Strer'ztigkeiten mit dem Abt von St. Gallen vor keinemandern als vor dem eidgenößischen Tribunal müs-sen beygelegt werden. Wegen dieses einseitigenSchrittes von Seite des Kantons Bern beschloßZürich, auf nächster Tagleistung hierüber den Ber»Hergesandten freundschaftliche Vorwürfe zu machenund an Venedig ei» Schreiben über eben dieses Ge-schäft, in zürcherschem Namen allein, abgehn zulassen.

') S. krirri StaaManjle« 1. XX. S-