Band 
[Zweyter Theil.]
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den Häusern, und niemals vor einer Seßion Be-richt abzustatten, keine Memoriale, oder doch nichtänderst als ohne Eingang und Unterschrist zu über-reichen v« s. w.

Auf der Tagleistung im September vereinigten sichdie Vororte, für die Zukunft nur Jntendenten, vonjedem Kanton einen, in des Abbts eroberte Länderzu schicken und sie zu beeidigen, um sowol die Ge*falle einzuziehen, als das Recht zu verwalten. Sieanerboten dem Abbt, er sollte entweder ToggenburgUM einen billigen Kaufschilling losschlagen, oderaber die sechs Punkten annehmen, unter hinreichen-der Sicherstellung der Toggenburger, und mit Ab-tretung eines gewissen Bezirkes bey St. Gallen.Kurz zuvor hatte die Stadt St. Gallen an Zürichdas Ansuchen gethan, daß man dem Abbt einen sol,chen Strich Landes abfordern und ihn hernach ge-gen billigen Ersatz der Stadt St. Gallen, zu ihrerSicherheit, abtreten sollte. Nach wiederholten Ver-zögerungen von Seite des Abbts, verwandelten dieVororte ihre Friedensvorschlage in Dränungen, undselbst die unintcreßirlen Kantone erklärten sich, daßsie sich nicht länger in das Geschäft einmischen wer-den. Inzwischen suchte auch der Bischof von Con-stanz den Frieden zu hindern. Er behauptete, daßder neue Landsfrieden in der Eidgenoßschaft seinenRechten, besonders in K>rchensachen, zunähe treteund daß derselbe in seinen Gerichten keine Krafthaben solle. Zu Arbon und Bischofzell verkündigteer dagegen ein protestirendes Mandat. Zürich undBern befahlen diesen Orten, sich hieran gar nicht zukehren. Hierüber gab er bey dem Reichstag in Re»