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genspurg ein sehr scheinbares Memorial ein. Wenner seiner niedern Gerichte erwähnte, so nennte erfie schlechtweg seine Gerichte. Auch sperrte er derStadt St- Gallen den Fruchtpaß, und zwar un-ter dem Dorwand, im Züricher-Gebiet seyn die dieß-jährige Gefalle seines Dohmkapikels auch arrestirkworden. Es war aber vor dem Frieden geschehen.
Im Oktober 1712. suchte der Prälat von Fisthinrgen Schutz bey den Vororten gegen den Toggen»burgischen Landrath. Dieser wollte jenen an demAnkauf gewisser Grundstücke verhindern. Der Prä-lat aber wendete vor, sein Ankauf sey von frühermDatum als das Verboth des Verkaufs in todteHände. Anfänglich überließ man Nabholzen dasganze Masnangerr Geschäft; die Toggenburger aberverwarfen seine Vermittlung. Endlich wurde derProzeß so ziemlich zu des Prälaten Gunsten entschie-den. Um eben diese Zeit fragten die Toggenbur-ger bey den beyden Vororten um Rath, wie siesich gegen die ehmalige Parthey des Abbts zuverhalten hatten. Es ward ihnen geantwortet ,baß die Amnestie allgemein sey. Den s. Wein-monat 1712 wurde der Landfrieden von allen Kan«zeln im Rheinthal verlesen. Nach Verlesung dessel-ben schrie der Priester zu Marpach: „ Nun ist das»Mandat verlesen; es ist aber kein Siegel daran;»folglich ist es so viel als nichts.» Von Obrigkeitswegen mußte er hierauf den 9. Weinmonat öfent-lich bekennen, daß er seine Worte bereue; zugleichauch seine Zuhörer zum Gehorsam gegen die Obrig-keit und zur Beobachtung des Landsfriedens er-mähnen.