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ter Seßi'on erklärte er sich gegen den Bürgermeister,daß er nach Obereich zu dem Gericht des Landvogtsim Thurgäu hingehen werde, um bey den daselbstvorkommenden Prozessen seinen Klienten zu dienen»Zu Obercich blieb er bis auf den r6. Wintermonat»In den verbindlichsten Worten beriefen ihn die Gersandten zurück, und er gehorchte. Den 17km be-rathschlagte man in voller Versammlung über dieRechte des Landrakhs. Sonderheitlich der Infam-menberufung der Landsgemeinde widersetzten sichdie Gesandten des Abbts mit Handen und Füssen.Sie richteten aber nichts aus; hingegen bewilligteman ihnen, daß die Verbannung des Landgerichtsausschließend in dem Namen des Fürsten geschehe.Tags darauf eine absonderliche Unterredung zwischenden Gesandten der Vororte und den Abgeordne-ten des Toggenburgs- In Nebenpunkten warendiese von verschiedener Meinung; darin» kamen sieüberein, daß ihnen die Regierung im Land und dieBestellung aller Tribunalien, ohne geringste Einmi-schung des Abbts, unumschränkt möchte zugekenntwerden. In solchem Fall verlangten sie die BcybesHaltung des Abzugsrechts, der Zölle und Monopo-lien, ohne Zweifel um hieraus einträgliche Besoldn»,gen zu ziehen; hingegen drangen sie auf Abschaffungdieser Beschwerden, wofern der Vortheil davon undüberhaupt die Regierung dem Fürsten zufallen sollte.Sie wurden ohne Antwort entlassen. Um so vielweniger eröffnete man ihnen die geschehenen Vor-schläge, weil man verhüten wollte, daß sie nicht überdie einen und andern mißfälligen Punkten, Zürichund Bern mit Briefen und Klagschriften verwirren.