Band 
[Zweyter Theil.]
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senigen Theil, welcher sich den Urtheln und Sprüchenumerziehn würde. z. Sollte der wiederstrebende Theilallen Schaden und alle Unkosten tragen. 4. Wennein Strcithandel vor gleiche Satze gebracht wird,so sollen sie von ungleicher Religion seyn. Im Falldaß sie in zwo verschiedne Meinungen zerfallen, sosoll der Obmann oder höchste Spruchrichter entwe-der der Reihe nach wechseln oder durch das Loosgewählt werden. 5. Den Appenzellern soll manfreyen Durchpaß, Handel und Wandel gestatten.Auch mit diesen Anerbietungen waren die Vorortenoch lang nicht befriedigt.

Mittlerweile erschien der Baron von Ramschwagim Namen des Ulosters St. Johann und forderte,daß man die Toggenburger zur Ersetzung der wäh-rend des Kriegs geplünderten Speicher und RornrHoden anhalten sollte. Schon waren Willadingund Frisching zur Verurtheilung der Toggenburgerfertig, als Nabhol; mit Nachdruck vorstellte, daßmau sie bey den noch unsichern Conjuncturen nichtvor den Kopf stoßen, sondern die ganze Untersu-chung bis nach dem Frieden aufschieben sollte.

Unterm 8. Febr. lief von Bern der Bericht ein,daß daselbst der Rathsherr Hirzel von Zürich ange-langt sey, um auf ein Ultimatum zu dringen. DieBerner aber hatten erkennt, daß man (ohne Abtre-tung eines Stück Lands) eben nicht Ursache habezum Friedensschlüsse zu eilen; vielmehr sollte mandie projectirte Regierung in dem eroberten Gebietfortsetzen und so unvermerkt die friedliebenden Ge-danken bey dem Abt reif werden lassen. Den her-mrschen Gesandten war dieser Bericht nichts we-