Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
697
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Man fordere unmögliche Dinge: i. Wenn man denAbt an einen andern Richter hinweiset, als an demjenigcn, den die Vertrage und Bündtnisse bestim-men, so könne es nicht ohne Beleidigung der ohne-hin erbitterten kathol. Kantone geschehn. 2. OhneAergerniß könnte man wenigstens an den Feyerta-gen keinen freyen Handel erlauben. 3. Habe manohnehin durch die neuen Anstalten der Jntendensten in Absicht auf die Walkmüllen und Gewerbegrossen Schaden erlidten. 4 - Der Zollstrcit beyLanquart und die übrigen streitigen Punkte seynschon bey dem ordentlichen Richter anhängig ge.macht. — In Betreff des ersten Punkts stellteNabholz vor: Nicht änderst sey St. Gallen andas Tribunal der IV. Gchirmorke gebunden, alsin wiefern man sich an sie hinwende. Bey derVerschiedenheit der Religion sey kein anders Mit-tel zu rechtlicher Entscheidung als durch gleiche Ga-ze. Wegen des Durchpasses an Feyertagen sey dieStadt St. Gallen schon zum voraus durch Vertra-ge gesichert und bedürfe es nichts mehr als auchdie Appcnzeller zu sichern. Zu den gemachten An.stalten seyn die Intendenten der Vororte darumberechtigt, weil die Regierung im Lande nunmehrdiesen Vororten gehöre. Nach wiederholten Unter«redungen entfernten sich die Partheyen so weit auseinander, daß Willading nicht unbegründt die ganzeNcgoziation mit dem Verkauf der sybillinischen Bü-cher verglich. Zu gleicher Zeit lief über die Postein Schreiben von Bern ein, daß man auf dieKriegskosten Verzicht thun , den Toggcnburgerndie sie betreffende Artickel anzeigen und den Fries