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Mannschastsrechts. Vertraulich suchten beyde sicheinander zu nähern. Gchnorf schrieb hierüber anseinen Gegcnschwaher, den alten Baron tm Thurm.Diesem schien die Sache verdächtig, und er berich-tete alles seinem bisherigen Correspondenten, demSchultheiß willading, nach Bern. willadingbehauptete, daß Nabholz seine Vorschrift überschrit-ten hätte, und er verklagte ihn auf der Tagleistung,die damals den neuen französischen Gesandten inSolothurn bewittkommre. Auf Anzeige der Züricher-scheu Gesandten ward NabholZ vor dem großen Rathin Zürich zur Verantwortung gezogen, und ihm fürdie Zukunft mehr Behutsamkeit empfohlen: Inzwi-schen beschloß der Kanton Bern, ein für allemal mitdem Adbten Frieden zu machen. Ohne Vorwiffendes Kanrons Zürich schickte er den Venner TMccnach Lindau. Daselbst zergliederte er mit den fürst-lichen Gesandten, von Thurm und Pündkiner, dieverschiedenen Punkten des Friedensentwurfes vonAorschach. Die einen wurden gebilliget, die andernentweder gemäßigt oder verworfen Die Sache wardauf künftige, allseitige Zusammenkunft verschoben.Mittlerweile unterließ die katholische Geistlichkeit,oder vielmehr hie und da unter derselben dieser undjener Zelot nicht, die reformirten Kantone und ihreKirchenverfassung verdächtig zu machen. So z. B.schrieb anfangs des Jahres 17,7. Joh. Bapt. Dil-lier, ein Exjesuit von Garnen ob dem Wald, ein sogeheißnes kkorologiumarichmetioo-morsle, oder mo-ralische Zeitrechnung. Verschiedene Exemplare schick-te er an den Magistrat beyder Religionen nach Glwr»s, nebst einem Schreiben, worin er prognosticirtt,