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Abbt wollte, daß die Partheyen nach eignem Besserden diese oder jene Orte, oder Partikularen zu Rich-Lern auswählen sollten. Zürich verstand sich ein,daß wenigstens, vor Anrufung des Rechts, einefreundschaftliche Dazwischenkunft der Vororte gestat-tet seyn möchte. Auch hiezu gab Bern die Handnicht, sondern fiel dem Abbt bey, und zwar mitder Einwendung, daß ja ohnehin die Toggenburgccbeyde Vororte herbeyziehen werden.
6. Ueber die reformirten Pfarrwahlen. Der Abbtbeharrte, daß man Hiebey nicht ausschließend anZüricher gebunden seyn sollte.
7 Ueber die Kraft des Landesfriedens in denThurgäuischen Gerichten des Abbts. Diese wollteder Abbt auf keine Weise dem Landesfrieden unter-werfen , Zürich hingegen eben so wenig sie davon be-freyen. Das Gezänk dauerte bis gegen Ostern, dadie Berner-Gesandten wegen eigner Angelegenheitennach Haus reiseten, und so für einige Zeit die Un-terhandlungen unterbrachen.
Dieser siebente Punkt , nebst dem fünften, schiendem Kanton Zürich so bedenklich, daß hierüberwahrend des Friedens Congresses eine eigne Gesandt-schaft nach Lern abgeschickt wurde. Nach vielerMühe und großen Unkosten vereinigte man sich überalle Punkten, so wie sie hernach in dem Friedens-verglich selbst ausgedrückt worden. Von denjeni-gen Paukten des Landsfrredens, die auch den Ubbtzu St -Hallen berühren, machte man einen Aus-zug, und übergab ihn dem Abbt in Form eines Be^-briefes, von den Seccetairs der Vororte zwar un-terschrieben, jedoch ohne Titel oder Kanzleygepräng.