Band 
[Zweyter Theil.]
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Muß huldigen sollten. Diese Worte mußten aus,gemarzt werden.

Den 8 Herbstm. langte der Abt von St. Gallenzu wxl an. Auch kam der Expresse, der nach Zürichgesendt worden, jedoch ohne Antwort zurück.

Den y. Herbstm. erschien bey Nabholzen, in Ab-wesenheit des Landvogt Hakbretts, eine Deputationdes Landraths, mit folgenden Fragen: r. Wasfür einen Eyd sie dem Fürsten schweeren müssen?Antw. Den alten Eyd. 2. Welchen Landeyd sie lei»stcn sollen? Antw. Denjenigen, welchen sie selbst inihren Schriften bekannt gemacht haben. z. Ob siedem Fürsten entgegen reiten sotten? Antw. Es wirdwol gethan seyn. 4. Wie das Cärenionial und dieganze Anordnung beschaffen seyn werden? Antw.Zuerst wird der Landeyd geschworen; hierauf derFürst abgeholt; alsdenn der Frieden verlesen undendlich gehuldigt. Z. Wenn ihre Ermahnungen zumFrieden bey den Bauern nichts ausrichten, werwird sie bestrafen? Antw. Der ordentliche Rich-ter. 6. Ob man nicht den Haupkmann Stadler,der von der Amnestie ausgeschlossen worden, em,pfehlen dürfte? Antw. Hauptmann Stadler gehtuns nichts an, u. s. w.

Sonntags den n. Herbstm. traten Nabhol; undHakbrett zu Gonzenbach mit Pündtiner und Leder-gerwer zusammen. In dieser Zusammenkunft beschloßman die Berufung der Landesgemeinde auf näch-sten Dienstag.

An gleichem Tag wurden durch das ganze Loggen,bürg, nach Jnnhalt des Friedens, in allen Ge-meinden die Landrathe gewählt. Rüdlinger sah, daß(H. Theil ) " Z z