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digung in allen ihren Beschwerden willig zu höre». !
Nichts desto weniger flüchteten sie sich, noch vor >
der Anrückung der gegen sie aufgebottenen Manmschaft, in die benachbarte Sulzische Dörfer. Sie 5
suchten Beystand, zuerst bey der Sulzischen Regie-- s
rung zu Thüngen, hernach bey dem Fürsten von c
Schwarzenberg selbst , endlich bey dem Reichshosi §
rath, und zwar unter dem Vorwande, weil Schaf, r
Hausen im Jahr 1657 die hohe Gerichtsbarkeit als t
Reichs, Afterlehn angekauft hatte. In den Jahren ?
171Y. und 1721. erschienen in Schafhaufen eydgcr l
noßische Gesandte von Zürich , Bern, -Luzern und c
Ury. Fruchtlos bemühten sie sich, die flüchtigen k
Wilchinger nach Hause zu locken, und sie zur Hul, <
digung zu bewegen. An dem kayserlichen Hofe ers l
hielten die Abgeordnete des empörten Volkes Ges l
hör. Erst im Jenner 1726. wurden sie auf die Ges ^
gcnvorstellungen des Kantons Schafhausen von r
Wien weggewiescn. Noch immer verweigerten sie -
die Huldigung. Man belegte sie mit beträchtlichen l
Geldbußen und znr Einziehung derselben verkaufte !
man ihre Güter. Von Zeit zu Zeit verwies man ei, i
nige des Landes. Zum Schutz der Gehorsamen l
warf man in den Flecken eine kleine Besatzung. In >
den drey folgenden Jahren kehrten nach und nach >
die Verbannte zurück; sie nebst andern Ungehorsamen i
thaten Abbitte vor Rathe; nach Bezahlung einer bestrachtlichcn (f-eldbusse huldigten sie den 6. April 1729. '
Im Namen der ganzen Gemeinde mußte vor dem >
grossen Rath in Schafhausen ein Ausschuß erschein >
yen , und auf ernstliche Zurechtweisung und Büssung l
bequem-- i