Band 
[Zweyter Theil.]
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digung in allen ihren Beschwerden willig zu höre». !

Nichts desto weniger flüchteten sie sich, noch vor >

der Anrückung der gegen sie aufgebottenen Manmschaft, in die benachbarte Sulzische Dörfer. Sie 5

suchten Beystand, zuerst bey der Sulzischen Regie-- s

rung zu Thüngen, hernach bey dem Fürsten von c

Schwarzenberg selbst , endlich bey dem Reichshosi §

rath, und zwar unter dem Vorwande, weil Schaf, r

Hausen im Jahr 1657 die hohe Gerichtsbarkeit als t

Reichs, Afterlehn angekauft hatte. In den Jahren ?

171Y. und 1721. erschienen in Schafhaufen eydgcr l

noßische Gesandte von Zürich , Bern, -Luzern und c

Ury. Fruchtlos bemühten sie sich, die flüchtigen k

Wilchinger nach Hause zu locken, und sie zur Hul, <

digung zu bewegen. An dem kayserlichen Hofe ers l

hielten die Abgeordnete des empörten Volkes Ges l

hör. Erst im Jenner 1726. wurden sie auf die Ges ^

gcnvorstellungen des Kantons Schafhausen von r

Wien weggewiescn. Noch immer verweigerten sie -

die Huldigung. Man belegte sie mit beträchtlichen l

Geldbußen und znr Einziehung derselben verkaufte !

man ihre Güter. Von Zeit zu Zeit verwies man ei, i

nige des Landes. Zum Schutz der Gehorsamen l

warf man in den Flecken eine kleine Besatzung. In >

den drey folgenden Jahren kehrten nach und nach >

die Verbannte zurück; sie nebst andern Ungehorsamen i

thaten Abbitte vor Rathe; nach Bezahlung einer bestrachtlichcn (f-eldbusse huldigten sie den 6. April 1729. '

Im Namen der ganzen Gemeinde mußte vor dem >

grossen Rath in Schafhausen ein Ausschuß erschein >

yen , und auf ernstliche Zurechtweisung und Büssung l

bequem-- i