Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
738
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ketten im Thurgäu der Bischof von Konstanz und dieKantone nicht leicht vergleichen. Ein anderes Ke-schüft der beyden ersten Kantone war die Einrichtungdes reformirten Gattesdienstes zu Baden und dasi-ger Pfarre , die Festsetzung der Jahre, in welchendie Landvögte und die Pfarrer von Zürich und Bernabwechseln sollten, die Ausmarchurg der Kanzley-geschäfte des Landschreibers zu Baden und des Le-gationSsecretairs von Zürich auf der badischcnJahrrechnung.

Was den reformirten Kantonen die meiste Müheverursachte, war der Zwist zwischen Zürich undGlarus, wegen des Jmmi-Zolls für das Getrayd,welches aus Schwaben über Zürich nach Glarusgeht. Diesen Zoll erklärte Glarus als eine Neue-rung , Zürich hingegen als eines seiner ältestenRechte, so gar durch den für die Züricher so nach-theiligen budenbergischen Spruch vom Jahr 14^0.bestätigt. Jener Kanton drohte mit dem eydge-nößischen Rechte, dieser wollte ein Recht, das erin den eydgenößjschen Bund brachte, keinem Rechts,stände unterwerfen. Der Kanton Schweitz schiensich »»geneigt, gleiche Ansprüche zu machen, sowie er sich mit den übrigen > regierenden Kantonender Grafschaft Sargans vereinigte, hinwieder auchvon Glarus die Abschaffung des Weggeldes zuBitten zu suchen.

Weniger Aufmerksamkeit verdient der Zwist zwi,scheu den Oberherren des Rbeinthals und dem Gra-sen von Hohen Ems in Betref der HerrschaftenWydrau und Has.ach. Auch andere, kleine Streit-händel übergchn wir.