Gränzstveit wegen der weltlichen und geistlichen
Gewalt zwischen dem pabst und dem Ran-ton Lucevn *)
Im Jahr 1725.
Beynahe immer äusserte sich der cydgenößische Frey«heitsgeist mit gleicher Energie in geistlichen wie inweltlichen Dingen. Und je länger je einleuchtenderwurde besonders auch nach dem einheimischen Neli.gionskrieg im I. 1712. jene Maxime: dasi die Geist-liche im Staate, wie im Hause der Lehrer undHofmeister, Hochachtung als Unterweiser, nicht Un-terwerfung als Oberherren verdienen. Selbst inden katholischen Kantonen macht die Priesterschaftkeinen besondern Staat im Staat aus.
Den i2. August 172;. tanzten, mit Bewilligungdes Luzernerschen Landvogtes, die Dorfleute zu Ud,lingenschweil an dem Tage der Kirchweih. Da sieSonntags darauf die gleichen Spiele vornehmenwollten, so wurden sie ihnen von dem Pfarrer Ander Matte verboten. Umsonst drang der Landvogtauf die Zurücknahme dieses Verbotes. Da er nichtsausrichtete, so verkündigte er öffentlich und aufSneue die Erlaubniß zum Tanzen. Mit Freuden be-nutzten die Dorfleute seine Erlaubniß. Nun donnerteder Pfarrer von der Kanzel gegen sie los. Er verglichsie mit den zehn Aussätzigen im Texte und bedrohte
*) S. I-olz äs LocliÄ Atem. iür le Oikkerenä entre 1e kk-xe L le L-'inton äs luieeroe 1728. Libliotk. 6erm. 1 .XVI. i>. 44, 1 . XVII, x. 108. Simuilers Urkundmsamm-l»ng , Band II. Lh- l. auch Lucerna lucsns , wie auchNoZs äs All. kr. Ours äs Lsltbslar, x. 4.