Band 
[Zweyter Theil.]
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sie mit dem Kirchenbann. Auch entfielen ihm un-anständige Worte gegen die Obrigkeit. Bey dieserbeklagte sich der Landvogt. In einem Schreibenan den Schultheiß weigerte sich der Pfarrer zu er-scheinen, unter dem Verwände, daß er über denHandel niemandem Rechenschaft schuldig sey, alsseinen geistlichen Aufsehern. Der Rath bedrohte ihnbey längerm Ausbleiben mit der Landesverweisung.Hartnäckig blieb er aus, und zwar (wie man be.hauptet) auf Antreib des Nuntius Paßionei. Erward also verwiesen. Nach seiner Flucht anvertrauteman seine Pfarre den Kapuzinern, und bald her«nach ernennte man einen neuen Pfarrer.

Bisher hatten der Nuntius so wol als der Bischofvon Constan; nur in Geheim den verbanneten Pfar-rer mit Rath unterstützt: nunmehr aber schrien sielaut über Verletzung der Kirchen-Immunitäten. DerBischof, in dessen Bezirk Lucern liegt, forderte dieObrigkeit zur Wiedereinsetzung des Pfarrers auf undbegehrte, daß man ihm die Untersuchung des Pro-zesses abtreten sollte. Die Obngkelt antwortete:Das Recht zur Beurtheilung der Geistlichen habesie von den Vorfahren geerbt, und unverletzt wer-de sie es aus die Nachkommenschaft fortpflanzen.Unterm 2. Nov. wiederholte der Bischof seine For-derungen und beglctteke sie mir Gründen aus denConcilien, aus dem Kirchenrecbce und aus den Aus»sprächen der Pabste. Den y Nov. erwiederte derKanton Luzern , daß er nicht das Geringste von sei-nen Souveränitätsrecbkeu zu entfremden gesinnet sey.

Wahrend dieser Streitigt.-tten entfernte sich derNuntius aus Lucern, als einer Stadt, welche die