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Kirchenfreyheiten verlezte. In der Nacht und ganzin Geheim versetzte er seinen Sitz nach Aktors. Zu-gleich gab er von diesem Schritte den andern katho-lischen Kantonen Nachricht und stellte bey denselbendas Verfahren der Luzerner in gehäßigem Licht vor«Die Luzerner unterließen nicht, sich bey ihren Ver-bündeten zurechtfertigen, mir Verdeuten, daß siesämmtlich bey dem Streite gleich intereßirt seyn.Auch dem Pabst selber schikten sie ihre Apologie.
Unterm ry. Nov. anerboten die IV. Kantone Ury,Schweitz, Unterwalden und Zug den Luzernern ihreVermittlung. Diese wollten sich nicht der Gefahraussetzen, einen Spruch über einen ihrer Untertha-nen durch auswärtigen Einfluß abändern zu müssen.
Unterm zo. Nov. erschien von Konstanz aus eineSchutzschrift des Pfarrers Andermatt, in welcher ersich dem Volk als Märtyrer der Kirchenfreyheitendarstellen wollte.
In den andern katholischen Kantonen waren überdas Verfahren der Luzerner die Meinungen getheilt.Um den Eindruck von Andermatts Schutzschrift undvon den Briefen des Bischofs und des Legaten zuschwächen, rechtfertigten sich die Luzerner in einemneuen Memorial; sie sezten zum voraus, daß dasTanzen, als eine weltliche Sache, zu allen Zeitenvon der weltlichen Obrigkeit entweder bewilligtoder untersagt worden sey; alsdenn zeigten sie, daßder Pfarrer durch Aufhebung einer Erkanntniß desLandvogtes die öffentliche Ordnung gestöhrt hätte,und daß sie einen solchen Stöhrer, geistlichen oderWeltlichen, zur Strafe zu ziehn befugt wären.
Unterm 18 Christm. schrieb der Bischof von Com