Band 
[Zweyter Theil.]
Seite
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den Rest warfen sie unter den Pöbel, der ihn inDen Schenken verzehrte. Im Namen des Kantonsverbreiteren sie im Drucke eine Apologie ihres Ver.fahrens. Nach Beylegung der Unruhen wurde her-nach diese Apologie durch den Scharfrichter ver-brennt. Den 18. Heum. 1729. wurde der Landam-mann Fidel von Zurlauben auf hundert und einJahr aus dem Kanton verwiesen.

Seit diesem Schritte erlaubten sich die Mißver-gnügten jede Feindseligkeit gegen die Freunde vonFrankreich, und von der Familie von Zurlauben.Die Begüterten unter denselben wurden ihres Gel-des und ihrer Ehre beraubt und des Landes ver-wiesen. Die weniger Begüterte wurden sonst miß-handelt und ins Gefängniß geworfen. Die Unter-stützung , welche der Landammann von Zurlaubenund die Verfolgten überhaupt von dem französischenGesandten erhielten, die beharrliche Weigerung die-ses Gesandten, der die Gnadenbezeugungen keines-wegs ausgleichen Fuß, wie die Bundesgelder, aus-theilen wollte; alles dieses erbitterte die Häupter derMißvergnügten so sehr, daß sie den königlichen Mi-nister und den Bund vom Jahr 17 >5- bey demVolke verdächtig machten. Schuhmacher und Schl-ier erklärten den französischen Bund als gefährlichfür die eidgenößische Freyheit, und die Gesandten,welche ihn besiegelt hatten, als Verräther des Va-terlands. Im Herbstm. 17Z1. warfen sie die gewes-nen Gesandten, den Landammann Christoph Amdermatt, und den Landammann Clemens DämmnWeber ins Gefängniß Nach langem Verhafteflüchteten sich die beyden Greise, der eine nach So-

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