§62
schriftlichen Vertrag an die Syndiks zu schicken.Folgende Puncte verdienen alle Aufmerksamkeit:
1. Die Einschließung des obern Theils der Stadt,wozu das Holz schon angeschast und an die bequem-sten Oerter geführt worden.
2. Der Befehl, den Tremöley mit seiner Unter-schrist der Besatzung übergeben, und welcher den28. Sept. vor dem grossen Rathe verlesen worden,ein Befehl, geradezu der Sicherheit des Bürgersund den Grundgesetzen des Staates entgegen.
3 Die grosse Anzahl geladener Schießgewehreindem Zeughause, nebst andern gewaltsamen Zurü-stungen. Da nun Kraft der Satzungen die Bestra-fung der Schuldigen bey dein Rathe stehe, so zwei-feln die Bürger keineswegs, der Rath werde solcheverderbliche Entwürfe untersuchen und die Urheberzu gebührender Strafe verdammen.
Freytags darauf erkannte hierüber der kleineRath, bis an zwo Stimmen, einhellig, daß desSyndik Tremblcy Plan mit hoher Einwilligung ge-macht worden sey, daß in Kraft der Amnestie vom6. August keine weitere Untersuchung statt habe,und folglich die Anklage keine Antwort verdiene.Den 9. November wurde diese Erkanntniß auch vordem grossen Rathe mit beträchtlicher Majorität be-stätigt. Bey dem allem theilte man sich in man-cherley Meinungen, was man wol den Bürgernantworten sollte. Die Bcrathschlagung hierüberwies man an den kleinen Rath zurück. Die Ver-wandte der Angeklagten wurden ausgestellt. Derkleine Rath verordnete eine Kommitkee von fünfkleinen und acht grossen Räthen, mit Zuziehung der