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Bis nach Ausführung der Unternehmung solltenein Dictator und andere Befehlshaber herrschen.6. Von jezt an sollen die Verschworn? mit heimlichemGewehr versehen seyn. 7. Man soll sich der Arsenaleund des Zeughauses bemächtigen. 8. Eines vonden Staatshaupkern soll gezwungen werden, sichan die Spitze zu stellen, y. Wer nicht mithalten will,oder Widerstand t^ut, soll niedergemacht werden.10. Nach der Vollziehung soll allen Landvögten undBeamten ein Mandat zugeschickt werden, daß siemit ihren Angehörigen ruhig bleiben, n. Die Raths-glieder, die sich zu den Abänderungen nicht einver-stehen wollen, sollen entweder sogleich niedergemachtoder eingesperrt werden. Im Fall eines anrücken-den Beystands für sie, sollen sie in ihrem Gebäudein die Luft gesprengt werden. 12. Der Tag zurVollziehung war auf den iz. Jul. angesetzt.
Noch ganz unreif wurde die Verschwörung durcheinen Geistlichen der Regierung verrathen. Häintziward auf einer Spazierfahrt eingeholt. Einige Ver-schworne entstdhcn ; ohne Mühe ergriff man die an-dern. Nur der Stadtlicutcnant Fueter wagte es,sich mit Gewalt dem obrigkeitlichen Official entgegen-zusetzen. Die Häupter der Verschwörung waren ebendieser Fueter, nebst Häintzi und Wernier. IhrRathgcb war Michcli du Crest, ein Staatsgefan.gener, dessen wir bey Anlaß der Genferhändelerwähnten.
Nach Gewohnheit, wurde vor dem großen Ratheauch ihnen ein Sachwalter bewilligt. Zur Verrin-gerung ihres Verbrechens that Wattewyl von Lands-huth folgenden Vortrag; Die hohe Versammlung ,