Band 
[Zweyter Theil.]
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wurden einige unruhige Köpfe durch diese Güte ver-leitet.

Nach dem Z7ten und z8ten Artickel des Statuten- ^buches sollen zu Livinen genauMerzeichniße derwai«sengüter verfertigt und hierüber alle zwey Jahre den ^urnetschen Gesandten gewissenhafte Rechnung ab-gelegt werden, Ungeachtet aller noch so dringenden §Klagen der Wittwen und Waisen, widersetzten sich ^einige Unterthanen dieser heilsamen Verordnung ; sieverwarfen dieselbe als Neuerung und vergaffen desEides, kraft dessen sie sich alljährlich zu Beobach-tung aller Befehle des Kantons ohne Widerrede ver-pflichten; so weit giengen sie. in ihren Forderungen,daß sie sich in ihrem Bezirke eigenmächtig des Zoll-wesens und des Criminalrechtes bemusterten. Um-sonst alle väterliche Vorstellungen; sie hielten regel-lose Versammlungen und erregten unter Sturmge-läute durchgängigen Aufruhr. Auf Befehl der ur-nerschen Landesgemeine sollten sich itzo den gtenMay 1,755. die Dörfer des Thales zum Gehorsamerklären; sie verweigerten ihn alle; die obrigkeitli.che Beamte, den Landvogt Gamma und den Zöll-ner Tanner schleppten sie mit Gewalt weg; durchihre Abgeordnete, Bull und wela , schrieben sieder Regierung Gesetze vor; diese Abgeordnete wur-den vor der Nachgemetnde zu Altorf verhört undihre Ansprüche öffentlich vor der Volkesversamm-lung verlesen; die Volkesversammlung entschloßsich, und zwar mit gemeineidgenößischem Beyfall,Gewalt mit Gewalt abzutreiben; von Zürich, Lu-zern, Schwyy, Unterwalden und Zug begehrtesie schleunige Hilfe; von Lern, wallis und Gla-