Band 
Erster Band.
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thums betrifft, nicht allein zugezogen, sondern es wird ihnenhäufig als Pflicht auferlegt, ihr Gutachten und ihre Ansich-ten mitzutheilen. Der Verfassung kann es daher nicht zu-geschrieben werden, wenn sich vielleicht hier und dort gegrün-dete Klagen über Eigenmächtigkeiten erheben sollten; sonderndiese können nur durch Auswüchse in der Persönlichkeit derBeamten, wie wir sie oben angedeutet haben, ihren Grundhaben; und darüber werden die Gewerben eben sowohl, alSüber jeden einzelnen Steiger, der seine Pflicht nicht er-füllt, ihre Beschwerden erheben können, ohne den Grund ineiner Verfassung zu suchen, welche an sich so musterhaft ist,daß alle Staaten bemüht gewesen sind, sich die Eigenthüm-lichkeit derselben so viel alS möglich anzueignen. Die ver-schiedenen Instanzen sichern die Gewerben hinlänglich vorsolchen Eigenmächtigkeiten, und ihre gegründeten Klagen wer-den daher gewiß jederzeit offenen Eingang finden.

Daß der Staat die Rechnungslegung in seinen Schutznimmt und die gewerkschaftlichen RechnungSführcr welchejedem einzelnen Gewerken gleich verpflichtet sind zur Ord-nung, Pünktlichkeit und Genauigkeit anhält, und die Ein-nahmen wie die Ausgaben der Grube, welche die Schicht-meister in Rechnung bringen, kontrollirt; das ist so wenigeine Last oder ein Eingriff in das Eigenthums-Recht und indie Freyheit des Einzelnen, oder eine Bevormundschaftungder Gewerben zu nennen: daß diese vielmehr dankbar dieLast, welche der Staat übernimmt, um jeden einzelnen Theil-nehmer gegen die Gewalt und Willkühr seines Mitinteressen-ten und gegen die Pflichllvsigkeit seines RcchnungsführerSsicher zu stellen, erkennen sollten und auch wirklich anerken-nen, wo Unwissenheit, Neuerungs- oder absichtliche Verun-glimpfungssuchl nicht zu tiefe Wurzeln geschlagen haben.Die Schichtmeister stehen im Dienst der Gewerkschaft undfallen daher auch von dieser in Vorschlag gebracht, odep we-