Band 
Erster Band.
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pfen haben, und deren Gegenstand eines der dem Staate un-entbehrlichen Erzeugnisse ist.

3. Anstalten zu Unterhaltung und Ernährung der Hin-terbliebenen von drn bey der Arbeit verunglückten Individuen,so wie die Versorgung der durch ihr Geschäft und durch dasAlter invalide gewordenen Arbeiter.

Anstalten zur Anziehung brauchbarer Arbeiter. Vonder Einsicht und Umsicht und von dem guten Willen der Ar-beiter hängt in der Technik viel ab; diese müssen daher, zwarnur auf empirischem Wege und in den engsten Gränzen, dieGründe ihrer Vecfahrungswcise kennen lernen, und sie müs-sen das Gefühl ihres eigenen Werthes erhalten, damit dasEhrgefühl beym Gelingen ihrer Arbeit in ihnen rege wird.Welches jederzeit weiter führt, als Aufmunterungen durch Geld.

5. Bildungsanstalten für künftige Beamten. Daß durchAkademien allein der Zweck nicht vollständig erreicht werdenkann, hat die Erfahrung gelehrt. Die theoretische und diepraktische Ausbildung müssen so viel als möglich gleichzeitig,und zwar durch Lehrer geschehen, welche sich auf ähnlicheArt gebildet haben. Die praktische Ausbildung muß noth-wendig in den Gruben und Hütten vorgenommen werden;zu der theoretischen wird aber mehr als das bloße Anhörenvon Vorlesungen erfordert. Laboratorien, technische Samm-lungen, Modellsammlungcn, unverdrossene und unterrichteteLehrer sind nothwendige Erfordernisse, ohne deren Herbcy-schaffung jede Schule zur Anziehung und Ausbildung künf-tiger Beamten leicht ihren Zweck verfehlen möchte. Laseigentliche akademische Leben ist auch für den künftigen Prak-tiker nur in seltenen Fällen zu empfehlen Zur Einrichtungeiner technisch - theoretisch - praktischen Lehranstalt sollte es ineinem bergbautreibendcn Staate an Mitteln nicht fehlen kön-nen, wenn der Bergwerks - Verwaltung ihr richtiger Stand-punkt angewiesen wird. (Art. 39 des Französischen Gesetzes)