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XVII. Krankheit, Tod und fchriftliclier Naclilafs.
libri quatuor zu Paris in zwei Auflagen 1532 und 35, dann in Nürn-berg 1538 und zu Arnheim 1605.
Bei der lateinifchen Ueberfetzung der Mefskunft, welche 1532zuerft in Paris erfchien, mufs es nicht ganz mit rechten Dingen zuge-gangen fein, denn als diefelbe in verfchiedenen Reichsftädten undauch zu Nürnberg feil geboten wurde, fand fleh die Wittwe Dürersin ihrem Verlagsrechte, das ihr durch kaiferliches Privilegium vom14. Auguft 1528 verbrieft war, beeinträchtigt. Sie nahm damit ihreZuflucht zu dem Rathe, der am 1. October 1532 alle Buchführer derStadt vorladen liefs, um fie ernftlich vor dem Verkaufe diefer Werkezu warnen. Und an demfelben Tage wurde auch der Befchlufs gc-fafst, an die Städte, von denen Gleiches berichtet war, als StrafsburgFrankfurt, Leipzig und Antwerpen Schreiben zu richten und fie um,diefelbe Mafsregel zum Schutze von Dürers Schriften zu bitten 1 ). DerNürnberger Rath war in folchen Fällen unermüdlich die Rechte feinerBürger zu fchützen. Erft kurz zuvor am 4. Mai desfelben Jahres er-wirkte die Dürerin ein ähnliches Verbot. Der Formfehneider HansGuldenmund hatte nämlich den Triumphwagen Maximilians nachge-fchnitten. Doch ift es bezeichnend für das milde Stadtregiment, dafsman der Dürerin zwar ihr Recht gab, zugleich aber ihr rieth, fie möchtedoch die neue Form um IO Gulden dem Guldenmund abkaufen; manwolle ihr dann die Hälfte diefer Summe erfetzen. Der Nachfchnittvon Guldenmund ift wohl wegen diefes Rechtshandels fo ungemeinfeiten geworden.
Es kann nicht unfere Aufgabe fein, den Stand der Wiffenfchaft,auf welchem fleh Dürers Kenntniffe in Mathematik, Geometrie, Per-fpective befinden, zu beurtheilen. Um fo merkwürdiger find uns diekünftlerifchen Nutzanwendungen, welche er davon macht. Sie flehenzum Theil noch unter dem Einflüße der fpätgothifchcn Bauweife,welche damals in Nürnberg noch die Kunftgewcrbe, insbefondere dasGoldfchmiedehandwerk fall ausfchlicfslich beherrfchte. Begreiflicher-weife Itand die Geheimlehre der alten Bauhütte bei Dürer , dem ge-lernten Goldfehmiede, in hohem Anfehen und in der Unterweifungheifst es oft, dafs die »künftlichen (fo viel wie: kunftreichcn) Stein-metzen hiibfche, feltfame, wunderliche Dinge zu machen wiffen«.Mittelft der Regeln des »deutfehen Steinmetzengrundes« conflruiertDürer dann nicht blofs gothifchc, fondern auch antikifierende Formen,
1) Baader, Beiträge I, 11 und 93. Inden am folgenden Tage ausgefertigten Briefenlieifst es, die Wittwe habe lieh beklagt,dafs trotz Dürers Privileg »etliche eigen-